Ein ... der Wahner Heide (Naturschutzdiskussion)

Hier kann alles zum Thema Ameisen diskutiert und gefragt werden.

Ein ... in der Wahner Heide (Naturschutzdiskussion)

Beitragvon Creature » 2. Apr 2010 18:13

Moin Moin Leute,


die Ameisensaison ist angebrochen ;)

Ich war heute mal wieder in der Wahnerheide auf der Suchen nach Temnothorax Arten.

Ich war mit meiner Freundin da auf Tour und wir bewegten uns in der Heidelandschaft zwischen
den 2 Waldrändern. Erstmal begegneten wir hunderten einzelner Bienen Nest die in die Erde gebuddelt waren.

Direkt ein paar im RG mitgenommen ^^

Kurz darauf mehrere Eidechsen die ich leider nicht fangen konnte (wollte sie nur kurz auf die Hand nehmen)

Dann kamen wir zu einem Eichenbaum den ich und meine Freundin schonmal besucht hatten, dort waren immer
alte Eicheln mit löchern daher hatten wir uns vorgenommen an einem Sonnigen Tag genau nachzuschauen.

Wir kamen an den Bäumen an, meine Freundin ging an einen Dicken Ast der am Boden lag und hob die Locker
aufliegende Rinde ein Stück an und schrie nur "AMEISEN!" Ich bin sofort hingeeilt und sah nur, dass sie scheinbar
ein Formica Nest ausgehoben hatte. Ca 50-100 Arbeiterinnen tummelten sich auf der Rinde die ich mir sofort nahm
und in eine Box legte. Dort fiel mir sofort auf das sich mindestens 2 Königinnen darunter waren. Dicke schwarze brummer.
Eigentlich waren es mindestens 3, aber eine fiel aus der Box und wurde von mir nicht mehr aufgefunden.

Auf dem Rückweg dann stellte ich fest , dass mein Bruder auch in der Wahnerheide mit seiner freundin unterwegs war mit
dem gleichen gedanken. Also getroffen und los maschiert. Wieder allerhand Echsen gesehen und mehrere große Formica Nester
leider natürlich alle schon groß und tief verbuddelt. Also gingen wir an den Waldrand der der Sonne zugewand war.

Dort stöberten wir immer weiter nach Eicheln weiter und weiter bis wir fast schon wieder fahren wollten und mein Bruder nurnoch
rief "ICH HAB WELCHE" Sofort ab zack ins RG mit ihnen. Und sofort kam die ganze Kolonie aus der Eichel ca 20-30 stück.
Da ich aus berichten wusste, dass die Nester meist dicht bei dicht liegen wühlten wir sofort weiter.

FAZIT:

-Formica Kolonie mit ca. 30-50 Arbeitern und mindestens 2 Königinnen
-Anscheinend 7!!!! Temnothorax Kolonien samt den Eicheln eingesammelt.
-Ach , und wir haben ein Raptiformica sanguinea Nest gefunden. SEHR WEHRHAFT und riesen Biester.
so groß wie meine Media von Camponotus ligniperda

BOMBEN TAG!!!

Habe eben eine Eichel aus dem RG genommen in einen behälter getan um zu schauen ob eine Gyne drinne ist und BÄM volltreffer.
Eine vollständige Kolonie. Die kommt mit einem Holznest was ich noch basteln werde in meien Arena direkt zur Tränke.

Von den andern 6 geht mindestens eine an meinen Bruder. Und einer weiteren werde ich aus Balsaholz ein schönes Nest bauen


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! angesagt!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ^^ ICH BIN SO HAPPY :D


Für die Fans von Google Earth , hier sind die Koordinaten.

Formica Fund: X°XX'XX.XX"X X°XX'XX.XX"X (Das Foto was man anklicken kann bei google earth direkt neben den Koordinaten ist das Bild von EXAKT dem Baum an dem wir die Kolo gefunden haben

Temnothorax Fund: X°XX'XX.XX"X X°XX'XX.XX"X

EDIT ANTSTORE: Da es sich um ein Naturschutz bzw. ein militärisches Sperrgebiet handelt, wurden die Koordinaten entfernt! Die Entnahme von Tieren oder Pflanzen ist an diesen Orten verboten!
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon derameisige » 2. Apr 2010 19:45

Ehrlich: Mir kommt die Galle hoch!

Wenn man „irgendwas“ aus der Natur entnimmt, sollte man sich doch bitte vorher informieren, ob die betreffenden Tiere oder Pflanzen einen SCHUTZSTATUS genießen.

Laut Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung sind alle einheimischen Bienen und Hummeln „besonders geschützt“.
Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbar

Außerdem: Egal ob geschützt oder nicht, sie können Dir nur verrecken, denn die meisten Solitärbienen sind eng an bestimmte Blütenpflanzen-Arten gebunden; und wenn sie schon Brutnester gegraben haben, dann geht auch noch die Brut drauf.

Und drittens ist die Wahner Heide das zweitgrößte Naturschutzgebiet von NRW.

Bravo Naturfreund! =D>

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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Lukas » 2. Apr 2010 19:52

Was machen denn ein paar Arbeiterrinnen mehr oder weniger denn für einen Unterschied? Er will sie wahrscheinlich nur beobachten und dann wieder zurücklegen... Hab ich Recht Creature? :D
Gratulation für deinen Fund!
Nimm das nicht so Ernst derameisige!
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon huhnfan » 2. Apr 2010 19:54

Creature hat doch keine bienen mitgenommen #-o
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon derameisige » 2. Apr 2010 20:01

Hallo Huhnfan,

Kannste lesen?

Startpost, Zeilen 5 und 6 von oben:

" Erstmal begegneten wir hunderten einzelner Bienen Nest die in die Erde gebuddelt waren.
Direkt ein paar im RG mitgenommen ^^"

Gruß, dein Nachhilfelehrer. :roll:
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon huhnfan » 2. Apr 2010 20:15

upss hab mich verlesen.ich entschuldige mich
ich dachte er hätte geschrieben das er rg mitgenommen hat und nicht die bienen
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Creature » 2. Apr 2010 23:35

Hatte schon ein paar Bienen aber 2 von 3 auch direkt wieder freigelassen, weil wie schon vermutet ich keine richtigen Bedingungen bieten kann. Da sie ja nicht Claustral gründen wie meine Camponotus habe ich auch nur die behalten , die grade dabei war ein Nest zu buddeln. Ich werde mal versuche ihr im Garten lockeren Boden zu bieten und Nahrungsgrundlagen. Wenn sich nach einer Woche zeigt , dass sie nicht gründen will unter diesen Bedingungen , werde ich sie wieder in der Wahnerheide aussetzen.

Ich habe natürlich verständiss dafür , dass sich manche mitglieder aufregen und direkt denken "Spielkind fängt einfach nur ein was er kriegen kann und lässt es dann verrecken, weil der keine naturgemäßen Bedingungen bieten kann.
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon jkiefer » 3. Apr 2010 15:01

Oh mein Gott, also sowas ignorantes, naives und dummes habe ich schon länger nichtmehr lesen dürfen!
Du weißt schon das du dich damit strafbar gemacht hast? Und das in mehreren Fällen? derameisige hats ja schon schön erklärt!
Ich hoffe wirklich irgendjemand zeigt dich an! Ganz ehrlich Leute wie du gehören weggesperrt!!!
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Lut » 3. Apr 2010 17:17

Ist das auf die Bienen bezogen oder auch auf die Ameisen,denn bei denn Ameisen sind es alles Wildfänge soweit ich weiss,ich kenne niemanden der Ameisenköniginen selber züchtet.
Natürlich sollte man dabei trozdem Rücksicht auf die Natur nehmen.
Ausserdem sind wir hier in einer Community,man kann Bedenken und Berlehrungen äussern,sollte es aber nicht übertreiben.
Zuletzt geändert von Lut am 3. Apr 2010 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Creature » 3. Apr 2010 17:46

@jkiefer

Ich sehe gerne ein , dass das ein Eingriff in die Natur ist. Je nach dem welche Art es war auch vielleicht höchstgradig illegal. Aber ich muss mir hier nicht solche Beleidigungen von dir anhören.

Anhand von diesem kurzen Text urteilst du über mich als wäre ich ein Schwerverbrecher und ein Vollidiot. Ich nehme gerne Kritik an , so hart sie auch sein mag aber sowas ist unter aller Sau. Das hier ist eine Community und kein Kriegsgericht.

Bitte zügel deine Äußerungen , denn ich möchte nicht , dass dieser Thread hier zu einem HASS CHAT eskaliert.

Also vielen Dank für alle Glückwünsche der anderen und ich wünsche euch natürlich auch viel Glück bei eurer Suche.

Für die negative Kritik bin ich ebenfalls dankbar da man die Leute ja auch auf Fehler hinweisen muss. Aber wie gesagt , bitte in einem vernünftigen Ton wir sind hier schließlich nicht auf einem Affenfelsen

GREEEEETZ

[Modedit: Threadtrennung]
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon derameisige » 3. Apr 2010 19:58

Zu dem Thema „NATURSCHUTZGEBIET“ hat sich ja bisher keiner geäußert. Da ist jegliche Entnahme von Tieren oder Pflanzen verboten und somit illegal. Selbst das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Steht üblicherweise an allen Zugängen zu einem Naturschutzgebiet, man muss es nur lesen und auch ernst nehmen!

Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst, und mir ist völlig klar, dass die allermeisten Mitbürger keine Ahnung haben, weder von Naturschutzgebieten, noch gar von geschützten oder „besonders geschützten“ Arten. Diese Ignoranz schützt allerdings nicht vor Strafe.

Erstaunlich finde ich jedoch, dass der Forenbetreiber, Herr Martin Sebesta, sich zu einem derartigen Thread überhaupt nicht äußert. Er ist als Forenbetreiber verantwortlich für den Inhalt. Auch das sonstige Team hüllt sich in Schweigen.

Dargestellt wird hier ein höchst fragwürdiger, illegaler Umgang mit geschützten Tieren (solitäre Bienen) in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet, sowie die ebenfalls ungesetzliche Entnahme von Ameisen aus diesem.

Die begeisterte Aufnahme des Berichts durch einige User (Antroxego, Doktor Karrissen, huhnfan) zeigt, dass Nachahmer ermutigt werden, sich ebenso zu verhalten.

Ich denke, dass der verantwortliche Forenbetreiber hier in der Pflicht wäre, das Fehlverhalten von Usern deutlich zurück zu weisen und es nicht durch Unterlassung zu fördern. Dies wäre die juristische Seite.

Zudem sollte der Foren- und Shopbetreiber eine moralische Pflicht empfinden, in derart eklatanten Fällen intensiv gegenzusteuern: Schließlich hat Herr M. Sebesta mit Eröffnung seines Shops den Ameisenhype gestartet, samt allen negativen Seiten und Auswüchsen: Plünderung der Natur, Importe potenziell gefährlicher Ameisen, Schmuggel durch zahllose „Ameisenfreunde“ entgegen Ein- und Ausfuhrgesetzen, und vieles mehr.

Ob es hierzu noch eine Stellungnahme geben wird?

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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon jkiefer » 3. Apr 2010 20:48

Hab mir mal ein wenig Arbeit nur für dich gemacht...

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wahner Heide und Teile der Aggeraue im Rhein-Sieg-Kreis“
Stadt Troisdorf, Stadt Siegburg und Stadt Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis vom 18. November 2004
...
§ 5
Verbote
1. In dem Naturschutzgebiet sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, soweit § 7 dieser Verordnung nichts anderes bestimmt, alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
2. In dem geschützten Gebiet ist es insbesondere verboten:
...
9. Flächen außerhalb der dafür zugelassenen Straßen und der in der Örtlichkeit gekennzeichneten Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, mit Fahrzeugen aller Art zu befahren oder auf ihnen zu reiten;
...
32. Pflanzen aller Art – einschließlich Pilze – oder Teile davon abzuschneiden, abzupflücken, zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder in sonstiger Weise in ihrem Bestand zu gefährden;
33. wild lebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen oder mutwillig zu beunruhigen, ihnen nachzustellen oder zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen sowie ihre Brut- und Lebensstätten, Puppen, Larven, Eier oder sonstige Entwicklungsformen fortzunehmen, zu sammeln, zu beschädigen oder zu entfernen sowie ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören;
...
39. Horst-, Höhlen- und Brutbäume sowie stehendes und liegendes Totholz zu entnehmen mit Ausnahme der Entnahme von stehendem Totholz in Randbereichen, soweit dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist;
...
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne des § 70 Abs. 1 LG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des
§ 5 Abs. 2 dieser Verordnung verstößt.
2. Nach § 71 Abs. 1 LG können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 50 000,– € geahndet werden.

Quelle: Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbar

Dazu kommt zusätzlich noch:
§ 42
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).

(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),

...
§ 65
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,
2. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört,
3. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder
4. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört.
...
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 3 und 4, des Absatzes 3 Nr. 1 und 3 und des Absatzes 4 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

...
§ 66
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.


Und nach dem du so uneinsichtig und ignorant reagierst und sogar noch stolz darauf bist, werde ich es mir gut überlegen ob ich den Fall nicht doch an die zuständigen Behörden weiterleite!

PS: ganz meine Meinung derameisige
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Kendoras » 3. Apr 2010 21:49

Wenn Du meinst das machen zu müssen...
Ich lach einfach mal darüber was hier wieder abgeht.
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon _Eternity_ » 3. Apr 2010 22:19

Ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht ganz was ich dazu sagen soll, aber ich denke er wird sich das nächste mal dann genauer überlegen...
Nur finde ich man sollte sich da jetzt nicht so reinsteigern...
Ich glaube jeder von uns hat schon mal eine "Dummheit" begangen. Ihm war das warscheinlich nicht so bewusst.
Natürlich kann Ottonormalverbraucher nicht alle Paragraphen kennen die es gibt.


MFG :shock:
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Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide

Beitragvon Kendoras » 3. Apr 2010 22:24

Behinderter geht´s nicht oder?
Mal im Ernst, ich kenne Creature noch von früher, dass jetzt so eine xxxxxx abgezogen wird mit ihm...
Das machen soooo viele andere Leute die sich nicht dazu äußern!!!

Und dann kommen xxxxxxxxxxxxxxxx ...
Gut, ich bin raus !


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