Ist ja sehr tröstlich, dass es noch Leute wie Krabbeltierfan und Lut gibt, die mein Anliegen verstehen:
- Hände weg von
geschützten Arten wie den Solitärbienen (
überall)
- Hände weg von
allem lebenden Inventar von Naturschutzgebieten.
@Erne: Hier ist doch nichts, was mit dem Thema/ Startpost nichts zu tun hätte?
Die Diskussion darum, ob man als Ameisenfreund sich mit selbst erteilten Ausnahmerechten in Naturschutzgebieten bedienen darf, ist doch ganz offensichtlich äußerst notwendig!
Allenfalls die Haltungsberichte eines unbeeindruckten Creature könnte man in einen Haltungsbericht auslagern, die wirken auf mich wie Fremdkörper in diesem Thread.
Krabbeltierfan:
„Um alle glücklich zu machen, wäre der Besuch eines 0815-Waldes in Zukunft doch ratsam. Dort gibt es ungeschütze Arten in Hülle und Fülle, von denen man !in Maßen! etwas abzweigen kann.“
Das kann man doch
vierfach unterstreichen! Keiner hat was gegen das Aufsammeln von ein paar Gynen, wenn es nicht ausgerechnet in einem Naturschutzgebiet erfolgt. Wo man u.U. außer den abgesammelten Kolonien noch
ein Vielfaches an bewohnten Eicheln und Ästchen zertrampelt, dazu vielleicht noch
gerade sprießende, seltene Pflanzen (zurzeit z.B. Orchideen). Der Gesetzgeber hat sich bei den Betretungsverboten wirklich etwas gedacht, auch wenn das noch lange nicht jeder Jugendliche verstehen kann.
Noch ein Tipp dazu: Temnothorax nylanderi findet man in Parkanlagen, älteren Gärten, Friedhöfen usw., überall da, wo ältere Eichen stehen. Auch die geliebte Myrmica rubra lebt da. Und in der Regel kann man an solchen Orten keine Rote-Liste-Ameisen schädigen.
Lg derameisige