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REACH-Konformität unserer Produkte

1. Status unserer Produkte gemäß REACH-Verordnung

Die Produkte der Firma ANTSTORE sind als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung definiert.

  • Ihre Funktion wird primär durch Form, Gestalt und Oberfläche bestimmt, nicht durch die chemische Zusammensetzung.

  • Es besteht keine Registrierungspflicht für diese Erzeugnisse gemäß der REACH-Verordnung.

 

2. SVHC-Stoffe (besonders besorgniserregende Stoffe)

  • Unsere Produkte enthalten keine Stoffe mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Masseprozent, die gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung als SVHC (Substances of Very High Concern) definiert und in Anhang XIV der Verordnung aufgeführt sind (sog. "Kandidatenliste").

 

3. Rolle als nachgeschalteter Anwender

Gemäß der REACH-Verordnung gilt unsere Firma als nachgeschalteter Anwender.

  • Für alle im Herstellungsprozess eingesetzten Stoffe und Zubereitungen (z. B. Klebstoffe, Lacke, Schmiermittel):

    • Liegen uns von unseren Lieferanten Bestätigungen und Erklärungen zur vorgesehenen Verwendung sowie zur (aktuellen) Vor-Registrierung vor.

    • Stehen wir in engem Kontakt mit unseren Lieferanten, um REACH-Konformität sicherzustellen.

  • Wir verwenden keine Stoffe oder Zubereitungen, für die eine eigene (Vor-)Registrierung durch unser Unternehmen erforderlich wäre.

 

Bei weiteren Fragen zur REACH-Konformität unserer Produkte stehen wir gerne zur Verfügung.




Sicherheitsdatenblatt für Ameisen Ausbruchsschutz Lack (deutsch) , (PDF 0,2 MB)
(Enthält: Sicherheitshinweise)

Sicherheitsdatenblatt für Ameisen Ausbruchsschutz Öl (deutsch) , (PDF 0,1 MB)
(Enthält: Sicherheitshinweise)