Hi!
ist es wirklich nötig die fliegen abzukochen, bereitet das ihren eben genannten "empfindungen" nichts unangenehmes?
Bereitet es ihr weniger Schmerzen, die Flügel ausgerissen zu bekommen und bei lebendigem Leibe zerhackstückelt zu werden?
Wie Ihr seht, sind die Begriffe auch relativ genau definiert (Gott sei dank hab ich mein Tierschutz/Ethologie-Skript grade zur hand;) ). Egal ob die Ameise jetzt seelische Empfindungen hat oder nicht, beides wird eingeschlossen.:
Vernünftiger Grund
Die Einfügung „ohne vernünftigen Grund“ rechtfertigt tatbestandsmäßiges Verhalten. Das TierSchG
strebt nicht an, Tieren jegliche Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zu ersparen. Ziel ist vielmehr
Tieren nicht ohne vernünftigen Grund vermeidbare, das unerlässliche Maß übersteigende Schmerzen,
Leiden oder Schäden zuzufügen. Der vernünftige Grund bezeichnet einen offenen Rechtsbegriff. Die
Erfüllung des Verbotstatbestands ist nicht gleichzusetzen mit der Erfüllung einer Rechtswidrigkeit.
Diese ist im Einzelfall durch Güter- und Interessenabwägung zu prüfen. Die Prüfung fragt nach der
Zweckeignung (Ist die belastende Maßnahme überhaupt geeignet, das angestrebte Handlungsziel zu
erreichen?), der Erforderlichkeit (Ist die Maßnahme zur Erreichung des Handlungsziels erforderlich
oder gibt es weniger belastende Alternativen?) und der Angemessenheit (Ist die Maßnahme unter
Verrechnung des angestrebten Nutzens und der verursachten Belastung gerechtfertigt?). Beispiele
tatbestandsmäßigen Verhaltens im Rahmen der Rechtmäßigkeit bestehen sowohl für die Tiertötung
(Tiernutzung, Tierversuch, Jagd, Schädlingsbekämpfung) als auch für das Verursachen von
Schmerzen, Leiden und Schäden (Tierversuche, Eingriffe am Tier, Fischerei, Jagd).
Schmerzen, Leiden oder Schäden
Schmerzen und Leiden betreffen das Wohlbefinden, Schäden die Unversehrtheit des Tieres.
Schmerzen, Leiden und Schäden können unter dem Begriff Belastung zusammengefasst werden.
Schmerzen
Schmerz ist eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens und wird definiert als „eine unangenehme
sensorische und gefühlsmäßige Erfahrung, die mit akuter oder potentieller Gewebeschädigung
einhergeht oder in Form solcher Schädigung beschrieben wird (International Association for the Study
of Pain). Voraussetzung ist die Fähigkeit der fraglichen Art zur Schmerzempfindung (akzeptiert bei
Säugetieren und Vögeln, kontrovers bei Fischen, Reptilien und Amphibien, bestritten bei den meisten
Wirbellosen), eine körperliche Empfindung des Individuums, ein mit der Empfindung einhergehendes
Unlustgefühl, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bzw. die Störung des Wohlbefindens (des
inneren Gleichgewichts). Die Diagnose ist abhängig vom Stand der Wissenschaft und basiert auf
Indikatoren (Gewebeschädigung oder eine Vorform davon, Schmerzäußerungen (Verhalten,
Physiologie)), die nur in Analogie mit ähnlichen Symptomen in vergleichbaren Situationen bei uns
Menschen mit den entsprechenden negativen gefühlsmäßigen Erfahrungen in Verbindung gebracht
werden können (Analogieschluss). Schmerz ist nicht direkt messbar.
Leiden
Die Leiden (nicht das Leiden) sind erhebliche (Intensität, Dauer) Beeinträchtigungen des
Wohlbefindens (außer Schmerzen), insbesondere Angst, Furcht, Stress. Voraussetzung ist die
Leidensfähigkeit (abh. vom Stand der Wissenschaft; wird aber selbst für Wirbellose weitgehend
akzeptiert). Diagnose wie beim Schmerz über Indikatoren (Verhalten, Physiologie) und
Analogieschluss.
Schäden
Beeinträchtigung der Unversehrtheit (körperlich, seelisch). Zustand des Tieres, der von seinem
gewöhnlichen Zustand hin zum Schlechteren abweicht und nicht bald vorübergeht. Neben
körperlichen Beeinträchtigungen gelten auch Verhaltensstörungen als Schäden (auch als seelische
Schäden bezeichnet). Diagnose über beobachtbare Abweichungen von der Norm (Indikatoren:
Morphologie, Physiologie, Verhalten).
Wer sich das Skript selbst mal durchlesen will, kann das
HIER machen. Auf der
Site sind auch noch andere interessante Skripten zum Thema Ethologie/Tierschutz.
Gruß, Mark