Wie das mit den Wirbellosen aussieht, kann ich nicht sagen, daher vertraue ich in der Frage einfach mal auf baumarkthammer.
Könnte mir allerdings vorstellen, dass Ameisen mit in die Kategorie von Bienen & Co fallen (Auszug: "4. Lebende Tiere mit Ausnahme von
* Bienen, Blutegeln und Seidenraupen").
Wobei der Punkt von Julian Beier auch nicht schlecht ist, z.B. wenn's an giftige Arten wie Parponera clavata geht...
Meiner Meinung nach kann man hier nach dem Ausschlussverfahren gehen: Irgendein cleverer Postbeamte wäre inzwischen sicher hellhörig geworden, wenn man Ameisen nicht verschicken dürfte. Schließlich ist es gerade bei den verschiedenen Ameisen-Shops offensichtlich, dass lebende Ameisen verschickt werden. Mal ganz abgesehen vom Lieferschein, der Infomationen enthält, was sich in dem Paket befindet...

Allerdings kann es sicher nicht schaden, sich genauer darüber zu informieren, insbesondere, wenn exotische Arten verschickt werden sollen.
Es wäre zwar möglich, dass die Ameisen-Shops als "Gewerbliche" Sonderregelungen haben, was den Versand betrifft, allerdings gehen die Pakete meist an Privathalter und werden damit nicht (nur) an "offiziell anerkannte Einrichtungen" verschickt...
Lasse mich (wie üblich) natürlich gerne korrigieren, aber es würde mich sehr wundern, wenn man sie nicht verschicken dürfte.
Nicht nur, da es für die Shops eine gewerbliche Grundlage darstellt, auch der rege Austausch von privaten Haltern würde ordentlich ins Wanken geraten...