Ameisenforum zur Haltung von Ameisen in einer Ameisenfarm, Formicarien








Wespen zu töten ist verboten
Wenig bekannt ist auch, daß Wespen, Bienen und Hornissen unter Naturschutz stehen. Sie zu töten oder ihre Nester zu beschädigen ist streng verboten. Für die vom Aussterben bedrohten Hornissen gilt überdies das Artenschutzgesetz. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Ein Nest samt der Tiere vernichten dürfen nur Spezialisten der Feuerwehr und professionelle Schädlingsbekämpfer. Bei Hornissen ist dazu wie auch zum Umsiedeln stets eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.








) sich in unserem Wintergarten verirrt hat und unseren Hund gestochen hat O.o Verfüttert hab ich sie nicht, aber gestorben ist sie trotzdem. Das ist jetzt vll ein bisschen Off-Topic aber gibt es hier jemanden der mir dsa Verraten kann? 









Stronzo hast Du da weitere Informationen?
Eine undifferenzierte Bekämpfung von allem, was nach "Wespe" aussieht, ist jedoch völlig unangebracht und zudem ein Verstoß gegen geltende Naturschutzbestimmungen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und den Ländervorschriften ist das unnötige Töten wildlebender Tiere und das unnötige Vernichten ihrer Bauten verboten.
Wo immer ein Wespennest entdeckt wird, fühlt man sich bedroht und verlangt von der Feuerwehr seine Beseitigung. Dies hat nun bereits dazu geführt, daß unsere beiden größten Wespenarten, die Hornisse und die Mittlere Wespe, in die Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden mußten.
Unterschiedslose Bekämpfung - nicht nur sinnlos, sondern auch ein Verstoß gegen die Naturschutzgesetze. Bei näherem Interesse können sie beim Naturschutz-Zentrum Hessen einen Bestimmungsschlüssel für Wespen anfordern.




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