Futtertiere und Tierschutz!
In der neuesten Ausgabe der elaphe, einer Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, befindet sich ein auch für Ameisenhalter interessanten Artikel
Anbei einige für uns Halter wichtige Auszüge;
Die Autoren dieses Artikels sind Privatdozentin Dr. Petra Kölle, ( Fachtierärztin für Reptilien und Fische ) und Dr. Johanna Moritz ( Fachgruppe Tierschutz Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. )
Tierschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Haltung, Transport und Verfütterung von Futtertieren in der Terraristik.
Die Terraristik ist ein Zweig der Heimtierhaltung, der im steten Zunehmen begriffen ist. Gehalten werden eine Vielzahl von Tieren, darunter nicht nur herbivore, sondern auch zahlreiche karnivore und omnivore Reptilien, sowie karnivore Amphibien und wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione. (und Ameisen)
Die artgerechte Ernährung dieser Tiere ist ohne die Verwendung von gemeinhin als „Futtertieren“ bezeichneten lebenden oder toten Tieren nicht möglich.(...)
(...) Die Halter von Terrarientieren stehen daher vor dem Problem, den von ihnen gehalten Tieren regelmäßig geeignete Futtertiere anbieten zu müssen. Zucht, Transport, Haltung und ggf. Tötung dieser Tiere führen in der Praxis zu erheblichen Tierschutzproblemen, da oft vergessen wird, dass auch diese Tiere zunächst Tiere und erst dann Futter sind.(...)
(...) Manche Terrarianer verfüttern auch „Wiesenplankton“, d.h. selbst gefangene Insekten. Diese Futtertierquelle muss aus verschiedenen Gründen jedoch kritisch gesehen werden. Viele Insekten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht gefangen und der Natur entnommen werden. Es besteht auch immer die Gefahr, dass Parasiten direkt oder über Zwischenwirte in das Terrarium eingeschleppt werden, wie z.B. Zecken oder Würmer.
Eine Belastung durch Pestizide kann zudem nicht ausgeschlossen werden.(...)
(...) Nach der „Tierhalternorm“ in § 2 Tierschutzgesetz muss jedes Tier ( auch, wenn es sich um Wirbellose handelt ) seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Seine Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Schließlich muss der Halter oder Betreuer über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.(...)
(...) Für private Zuchten liegt eine angemessene Haltung deutlich über den Minimalanforderungen für Versuchstiere. Sie muss sich an den Anforderungen für die Heimtierhaltung orientieren. Dies umfasst neben einem deutlichen größeren Platzangebot eine Strukturierung der Haltungseinrichtung im Sinne eines „Environmental Enrichment“ also Rückzugsmöglichkeiten ( z.B. Häuschen, Papprollen, Korkrindenstücke ) (...)
(...) Futtertiere müssen hygienisch einwandfrei gehalten werden, d.h. die Einstreu ist in regelmäßigen Abständen, erfahrungsgemäß mindestens einmal wöchentlich, komplett zu wechseln und die Käfige sind zu säubern. Futtertierzuchten dürfen sich nicht schon von weitem durch den Geruch bemerkbar machen. Trinkwasser muss stets zur Verfügung stehen.(...)
(...) Die Lebendfütterung von Insekten ist tierschutzrechtlich unproblematisch.(...)
Es ist anzumerken das es in dem Artikel hauptsächlich um die Haltung und Zucht von Wirbeltieren (Mäuse, Ratten, Kaninchen usw.) geht, aber eben auch um Insekten.
Gruß, swagman.
Mit dem „Tierschutz“ (nicht zu verwechseln mit Artenschutz und Naturschutz!) bin ich selbst nicht immer ganz einverstanden.
So wird Höheren Krebsen (z.B. Flusskrebse, Langusten, Hummer…) ebenso wie Tintenfischen ein Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit zugestanden. Tierversuche unter Verwendung solcher Tiere unterliegen daher strengen Regelungen, die dem Zoologen, Neurophysiologen usw. die Arbeit nicht gerade erleichtern.
Demgegenüber ist das Einwerfen lebender Krebse in den kochendheißen Sud in der Küche ohne Einschränkungen gestattet.
Diesen „Niederen Tieren“ unterstellt man Schmerzempfinden, wie gesagt, und darauf muss Rücksicht genommen werden, jedenfalls von den Wissenschaftlern, wenn sie damit experimentieren.
Demgegenüber dürfen „Höhere Tiere“, etwa Fische, die ja zu den Wirbeltieren gehören und zweifellos ein höher entwickeltes Nervensystem besitzen, bedenkenlos von „Sportanglern“ mit Köder und Haken malträtiert werden. Angelsportvereine verleiten sogar Jugendliche und Kinder zu solchem Tun.
Was ist davon zu halten?
Mit freundlichen Grüßen,
Earlant



