Ameisenforum zur Haltung von Ameisen in einer Ameisenfarm, Formicarien


Zollbestimmungen für Thailand:
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt werden. Schmuck aus Gold muß schriftlich in einem Formular deklariert werden, da sonst u.U. Komplikationen bei der Ausreise entstehen. Ausser einer unnötigen Ausreiseverzögerung kann es auch zur Konfiszierung der Gegenstände kommen.
Pro Person darf nach geltendem Recht eine Foto-, Film- oder Videokamera eingeführt werden, ausserdem 5 Rollen Fotofilm oder drei Kassetten Video- oder Super-8-Film.
Erlaubt sind pro Person 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, sowie ein Liter Spirituosen und ein Liter Wein. Daneben eine angemessene Menge Toilettenwasser und Parfüm.
Ausserdem darf je ein Exemplar der folgenden Gegenstände zollfrei eingeführt werden: Fernglas, tragbares Musikinstrument, Plattenspieler mit einer angemessenen Zahl von Platten, Tonbandgerät, Reiseschreibmaschine, Kofferradio, Kinderwagen, Zelt und andere Campingausrüstung und Sportgeräte.
Verboten ist die Einfuhr von Drogen und Pornographie in jeglicher Form.
Verboten (solange nicht durch das Finanzministerium lizensiert) ist ausserdem die Einfuhr von Gold, wenn es sich nicht um persönliche Schmuckstücke handelt.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, Piranhas, einige Sorten von Früchten und Pflanzen. Bitte im Einzelfall klären.
[glow=red] Lebende Tiere: Für Hunde und Katzen sind ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie Tollwutimpfzeugnis erforderlich. [/glow]
Lebende Pflanzen: Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes am Herkunftsort erforderlich. Verschiedene Pflanzen, Früchte und Pflanzenprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt das Department of Agriculture Bangkok.
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.


Tierarten und Pflanzenarten: Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden.
Über den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens hinaus bestehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung nationale Schutzbestimmungen, die grundsätzlich vor der Einfuhr dieser Exemplare aus einem Drittland die Erteilung einer schriftlichen Ausnahme durch das Bundesamt für Naturschutz erfordern. Erleichterungen für persönliche Gegenstände existieren nicht. Dieser nationale Schutz umfasst vor allem:
alle europäischen Vogelarten, soweit sie nicht dem Jagdrecht unterliegen,
viele europäische Reptilien-, Amphibien- und Insektenarten sowie
eine große Anzahl von Pflanzen.
Bei speziellen Fragen oder konkreten Ein- oder Ausfuhrabsichten können Sie sich an die oben genannte Stelle wenden. Für eine abschließende Bearbeitung ist es notwendig, dass der wissenschaftliche Artname und die Herkunft des Exemplars bekannt sind.




Transport von lebenden Tieren
Werden lebende, der Natur entnommene Tiere und Pflanzen des Anhangs A transportiert, für die in der Einfuhrgenehmigung ein bestimmter Haltungsort vorgeschrieben ist, unterliegt jegliche innergemeinschaftliche Beförderung der besonderen Genehmigungspflicht. (Ist bei Ameisenqueen nicht so)
Die Beförderung von der Grenzzollstelle zum vorgeschriebenen Haltungsort wird von der Einfuhrgenehmigung abgedeckt.
Die Zollstelle achtet darauf, dass die Exemplare so transportiert und gepflegt werden, dass die Gefahr der Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tierquälerei vermieden wird oder auf ein Minimum beschränkt bleibt. Es gelten dabei natürlich die generell anzuwendenden Tierschutzbestimmungen.
Insbesondere überwacht sie die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV), der IATA-Richtlinien sowie der CITES-Leitlinien.



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