von derameisige » 27. Mär 2011 10:58
Zitat von Ameisenforscher:
„Als ich heute draussen war, zum Spielen, sah ich mehrere Haufen von Fomica ( sanguinea?)
Ich konnte es mir nicht verkneifen, und Schon ein kleinen stock in den Hügel hinein.“
Gibt es in diesem Forum, unter der Verantwortung des ANTSTORE – Inhabers, tatsächlich keinen, dem bei diesen Sätzen das Bundesnaturschutzgesetz in den Sinn kommt?
„mehrere Haufen“, das lässt doch stark an gesetzlich geschützte Waldameisen denken, auch wenn der „Ameisenforscher“ sie für Raptiformica (mit Fragezeichen) hält!
Und gerade derartiges Stören von Waldameisennestern, mit nahem Herantreten, dabei unterirdische Nestkammern samt Ameisen Platttrampeln, mit Stöcken drin Herumstochern, das ist es doch, was man unter anderem mit diesem gesetzlichen Schutz verringern möchte.
Sicher wird man Kinder und ältere Kindsköpfe nie ganz daran hindern können, solche Beschädigungen an Waldameisennestern vorzunehmen.
Dennoch wäre ein rascher Hinweis darauf, und das ganz besonders in einem Forum für AmeisenFREUNDE, ja vielleicht doch angebracht gewesen!
Aber nein, nicht mal der folgende Satz ruft Einspruch hervor:
„dann werde ich halt die kolonie obdopsieren,“
Ich glaube das missratene Fremdwort als „obduzieren“ zu erkennen (heißt eigentlich: Nach dem Tod autopsieren), in jedem Fall die Absicht, das Nest auseinander zu nehmen und damit den Schaden noch zu vergrößern.
Lg derameisige