Die Anzeige ist schon seit meinem letzten Eintrag hier weg. Ich hab zwar den "Verkäufer" vorher noch kontaktiert, aber keine Antwort von ihm erhalten. Hat wohl nasse Füße bekommen.
Keine Antwort ist aber auch nicht die feine engelische Art.
Ameisenforum zur Haltung von Ameisen in einer Ameisenfarm, Formicarien
HookNick hat geschrieben:Angenommen, es wäre illegal die Ameisenhaufen mitzunehmen (Dessen bin ich mir eigentlich recht sicher), dann wäre es eine Straftat wenn jemand das täte. Somit würde der Ersteller der Anzeige zu einer Straftat anstiften und damit selber eine begehen.
Also egal ob besonders geschützt oder nicht, Ameisenhaufen zu zerstören ist verboten.
Diese Anzeige ist somit eine Anstiftung zu einer Straftat und dadurch hat der Ersteller selbst schon eine Straftat begangen.
HookNick hat geschrieben:Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist mir natürlich klar, ging mir da jetzt eher um erlaubt oder verboten.
Ob es nun eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, es ist verboten und kann bestraft werden. Das war meine gewollte Aussage dahinter
Zur Anstiftung: Das wusste ich nicht. Also ist es verboten jemanden zu einer Straftat anzustiften, aber ist okay jemand zu einer Ordnungwidrigkeit anzustiften?
Wenn das wahr ist sag ich nur: Deutschland...
Und ja, das mit der Genehmigung ist mir klar, aber die wirds wohl kaum geben nur weil jemand die Ameisen nicht in der Nähe seines Hofes haben will.
Marek 2000 hat geschrieben:Einige Ameisen ,darunter auch die rote Waldameise, stehen doch unter Naturschutz. Das man genz eHügel verkauft, ist bestimmt illegal.
HookNick hat geschrieben:Haha hatten wir nicht schon vor 14 Monaten geklärt dass das illegal ist?
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