Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Hier kann zum Ameisenschutz diskutiert werden.

Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon trailandstreet » 16. Mär 2016 21:39

Die Anzeige ist schon seit meinem letzten Eintrag hier weg. Ich hab zwar den "Verkäufer" vorher noch kontaktiert, aber keine Antwort von ihm erhalten. Hat wohl nasse Füße bekommen. :shock:
Keine Antwort ist aber auch nicht die feine engelische Art. [-X
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon Barristan » 17. Mär 2016 10:44

Seit gestern ist wieder eine Anzeige drin, vermutlich vom selben Anbieter: Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbar

Wobei so wie das jetzt da steht verstößt das nicht gegen das Bundesnaturschutzgsetz. Wenn natürlich einer kommt, um die abzuholen, dann braucht diejenige Person eine Genehmigung. Aber selbst wenn sie keine hätte, verstößt dann ja nicht der Grundstückseigentümer gegen das Gesetz, sondern derjenige, der sie mitnimmt...
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon HookNick » 17. Mär 2016 13:37

Angenommen, es wäre illegal die Ameisenhaufen mitzunehmen (Dessen bin ich mir eigentlich recht sicher), dann wäre es eine Straftat wenn jemand das täte. Somit würde der Ersteller der Anzeige zu einer Straftat anstiften und damit selber eine begehen.


Edit:
"Die Hügel bauenden Waldameisen zählen mit Ausnahme der Blutroten Raubameise (Formica (Raptiformica) sanguinea) nach der Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, ber. S. 896 / FNA 791-8-1) wieder zu den besonders geschützten Tierarten."

"§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen.. (1) Es ist verboten,

wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."

"Für die besonders geschützten Ameisenarten ist der allgemeine Schutz in § 44 BNatSchG erweitert worden. Danach dürfen Waldameisen und ihre Entwicklungsformen nicht der Natur entnommen oder gar getötet werden. Jeder Eingriff in die Neststruktur ist strengstens untersagt. Es besteht ein absolutes Besitz- und Vermarktungsverbot sowie ein Verkehrsverbot für Waldameisen. "

Alles hier nachzulesen: Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbar

Also egal ob besonders geschützt oder nicht, Ameisenhaufen zu zerstören ist verboten.
Sollte ist sich nicht um die Formica (Raptiformica) sanguinea handeln ist es noch umso schlimmer.
Diese Anzeige ist somit eine Anstiftung zu einer Straftat und dadurch hat der Ersteller selbst schon eine Straftat begangen.

Ist jemand anderer Meinung, dann klär mich bitte auf :)
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon Barristan » 17. Mär 2016 17:31

HookNick hat geschrieben:Angenommen, es wäre illegal die Ameisenhaufen mitzunehmen (Dessen bin ich mir eigentlich recht sicher), dann wäre es eine Straftat wenn jemand das täte. Somit würde der Ersteller der Anzeige zu einer Straftat anstiften und damit selber eine begehen.


Zweimal leider nicht korrekt.

1. ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch § 69 BNatSchG: "Ordnungswidrig handelt..." Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt.
2. Anstiftung gibts im Bundesnaturschutzgesetz nicht, daher ist es auch nicht strafbar. Im Strafgesetzbuch (gilt aber eben nur dort, außer man findet eine entsprechende Verweisung) ist das im §26 StGB geregelt. Es ist nur das verboten, was auch aufgelistet ist. Was genau verboten ist steht ja im § 44 BNatSchG Anstiftung fällt da nicht darunter.

Also egal ob besonders geschützt oder nicht, Ameisenhaufen zu zerstören ist verboten.


Ja ohne Genehmigung ist das verboten. Die DASW benötigt auch eine solche zum Umsiedeln. Übrigens kann im Prinzip jeder eine solche beantragen, man muss dazu nicht DASW Mitglied sein, nur wird man die vermutlich erst kommen, wenn man den Behörden klar macht, dass man weiß, was man da tut.

Diese Anzeige ist somit eine Anstiftung zu einer Straftat und dadurch hat der Ersteller selbst schon eine Straftat begangen.


Falsch, siehe oben.
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon HookNick » 17. Mär 2016 17:50

Danke für die Korrektur.

Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist mir natürlich klar, ging mir da jetzt eher um erlaubt oder verboten.
Ob es nun eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, es ist verboten und kann bestraft werden. Das war meine gewollte Aussage dahinter :)

Zur Anstiftung: Das wusste ich nicht. Also ist es verboten jemanden zu einer Straftat anzustiften, aber ist okay jemand zu einer Ordnungwidrigkeit anzustiften?
Wenn das wahr ist sag ich nur: Deutschland... :D

Und ja, das mit der Genehmigung ist mir klar, aber die wirds wohl kaum geben nur weil jemand die Ameisen nicht in der Nähe seines Hofes haben will.

Aaaalso Fazit: Pfui, das darf man nicht! Richtig? :D
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon Barristan » 17. Mär 2016 18:13

HookNick hat geschrieben:Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist mir natürlich klar, ging mir da jetzt eher um erlaubt oder verboten.
Ob es nun eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, es ist verboten und kann bestraft werden. Das war meine gewollte Aussage dahinter :)


Nur ist die Unterscheidung eben wichtig, weil für Straftaten andere Gesetze gelten als für Ordnungswidrigkeiten. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Ordnungswidrigkeiten erst einmal alles die zuständige Behörde macht. Bei der geht die Anzeige ein sie prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und verhängt dann ein Bußgeld z. B.

Bei einer Straftat ist ja der normale Ablauf, dass der Staatsanwalt Anklage erhebt, dann kommt das ganze vor Gericht und dort entscheidet dann ein oder mehrere Richter, ob eine Straftat begangen wurde. Für die Vollstreckung der Strafe (Haft- oder Geldstrafe) ist dann wieder die Staatsanwaltschaft zuständig. Bei Vergehen ist das ganze auch wieder etwas vereinfacht möglich mittels eines Strafbefehls (wird dagegen kein Widerspruch eingelegt, kommt das ganze nicht vor Gericht und der Strafbefehl kommt einem Urteil gleich)

Zur Anstiftung: Das wusste ich nicht. Also ist es verboten jemanden zu einer Straftat anzustiften, aber ist okay jemand zu einer Ordnungwidrigkeit anzustiften?
Wenn das wahr ist sag ich nur: Deutschland... :D


Genau, wenn es nur Ordnungswidrigkeiten sind. Beim Autofahren ist das ja teilweise dann beides, je nachdem was man angestellt hat und da kann man wieder Anstiften, wenn es eine Straftat ist.


Und ja, das mit der Genehmigung ist mir klar, aber die wirds wohl kaum geben nur weil jemand die Ameisen nicht in der Nähe seines Hofes haben will.


Warum nicht, die ASW bekommt ja auch zu diesem Zweck die Genehmigung. Wegen Belästigung der Anwohner werden häufig Ameisen umgesiedelt.

Mal abgesehen von der Fragen jetzt, ob die Anzeige erlaubt ist, sollten die sich einfach mit der ASW Niedersachsen in Verbindung setzen und den Fall schildern.
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon HookNick » 17. Mär 2016 18:22

So einfach ist das? Schon schade.
Na aber danke für die Berichtigung :)

Hätte ich ein Grundstück mit Bewaldung würde ich alles dran geben die Waldameisen dort ansiedeln zu können :D

Edit 18.3.: Anzeige ist wieder weg :)
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon Marek 2000 » 8. Mai 2017 13:18

Einige Ameisen ,darunter auch die rote Waldameise, stehen doch unter Naturschutz. Das man genz eHügel verkauft, ist bestimmt illegal.
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon trailandstreet » 8. Mai 2017 15:13

Marek 2000 hat geschrieben:Einige Ameisen ,darunter auch die rote Waldameise, stehen doch unter Naturschutz. Das man genz eHügel verkauft, ist bestimmt illegal.


Soweit mit bekannt ist, wurde dieses "Angebot" deshalb auch der DASW gemeldet. Daraufhin ist es dann urplötzlich verschwunden.
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon HookNick » 10. Mai 2017 13:37

Haha hatten wir nicht schon vor 14 Monaten geklärt dass das illegal ist? :D
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Re: Waldameisenhaufen bei ebay abzugeben?

Beitragvon trailandstreet » 11. Mai 2017 09:22

HookNick hat geschrieben:Haha hatten wir nicht schon vor 14 Monaten geklärt dass das illegal ist? :D


da war der Marek aber noch nicht da :shock:


(er hätte den Beitrag aber auch von Anfang an lesen können) :discus01:
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