Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

Hier kann alles zum Thema Ameisen diskutiert und gefragt werden.

Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

Beitragvon Rene » 29. Jan 2011 14:33

Ich entschuldigen mich vorneweg bezüglich des Crossposting, jedoch ist es meiner Meinung nach eine sehr wichtige Info!

Hallo zusammen,
wie im Antstore erwähnt habe ich mich bei dem "Bundesamt für Landwirtschaft BLW" gemeldet um einen Import anzumelden. Laut der Bundesstelle hat sich das Gesetzt per 01.01.11 geändert und eine Einfuhrbewilligung ist nicht mehr nötig. :dankeschoen:

Hmm, womöglich wisst ihr dies ja schon! :frage:

Info von Antstore:
shop/shop_content.php/coID/13/


Mail von der Bundesstelle:

Sehr geehrter Herr


Wie telefonisch besprochen hier die Bestätigung, dass seit 1.1.2011 für den Import von Ameisen aus Deutschland keine Einfuhrbewilligung nötig ist. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf mich verweisen.

Freundliche Grüsse

Die nette Frau von der Bundesstelle

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschut



Hier noch das öffentliche Schreiben welches per Anhang kam:

CH-3003 Bern, BLW, hos

An Importeure von phytophagen und phytopathogenen Organismen

Referenz/Aktenzeichen: 2010-11-08/158
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: hos
Sachbearbeiter/in: Die nette Frau von der Bundesstelle
Bern, 28.01.2011



AUSNAHMEBEWILLIGUNG AUFGRUND DES PFLANZENSCHUTZES

Sehr geehrte Damen und Herren

Ab 1.1.2011 ist die revidierte Pflanzenschutzverordnung, PSV SR 916.20, in Kraft. Neu müssen aus
Sicht des Pflanzenschutzes nur noch folgende Sendungen von einer Ausnahmebewilligung begleitet
sein:

- Besonders gefährliche Schadorganismen gemäss Anhang 1 und 2 PSV
- Waren, die potentiell von solchen Organismen befallen sein können, gemäss Anhang 3 PSV
- Besonders gefährliche Unkräuter gemäss Anhang 6 PSV

Andere Organismen als solche, welche explizit in den Anhängen der PSV erwähnt sind, werden nicht
mehr durch den Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz des Bundesamtes für Land-
wirtschaft geregelt, können jedoch wie bisher allenfalls aufgrund anderer Erlasse der Bewilligungs-
pflicht unterstehen. Beachten Sie dazu insbesondere auch Bestimmungen des Bundesamtes für Um-
welt BAFU, des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET oder des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Bundesamt für Landwirtschaft BLW



Gruss René
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Re: Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

Beitragvon Juvens » 29. Jan 2011 19:02

viewtopic.php?f=7&t=15288
Hab ich auch schon durch ;)

LG
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Re: Import Ameisen von DE nach CH - Änderungen per 01.01.11

Beitragvon Martin S. » 30. Jan 2011 21:43

Danke für die Information.
Wir haben die Info im Shop aktualisiert.

Viele Grüße
Martin
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