Okay die Antwort kam jetzt:
Sehr geehrter Herr S.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Von der Artenschutzseite gibt es keine Vorgaben. Auch aus der Sicht der Freisetzungsverordnung gibt es keine Einwände. Aus diesen Gründen benötigen Sie keine Einfuhrbewilligung von unserer Seite.
Freundliche Grüsse
Sibylle P.
Infodesk
Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)31 323 30 33 , Telefax +41(0)31 323 8570
mailto:info@bvet.admin.ch
Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbarHab jetzt noch direkt kontakt mit dem Zoll aufgenommen. Mal schauen was die sagen.
LG
