Moin,
ein seltsames Thema sehr emotional ist das hier. Also bin ich mal vorsichtig was ich sage. Erst wollte ich sogar garnichts sagen.
Aber wenn man sich schon in einem Forum nicht traut.
Also fange ich mal an.
Hand aufs Herz, wer hat die Gesetzte mal gelesen? Hier die Links:
§ 44Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten:
Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbar§ 45Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Hyperlinks sind nur für registrierte Nutzer sichtbarDer erste Link ist ja hinreichend bekannt. Da geht es um den Schutz.
Der zweite Link ist vielleicht für einige neu. Das glaube ich fast
Da geht es um die Ausnahmen.
Dieser Ausschnitt ist besonders interessant.
(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
Da derartige Texte schwer verständlich sind vereinfache ich das mal:
Der Paragraph gilt nicht für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, für Ameisen gilt er also.
Man darf verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, gesundpflegen und aussetzen wenn sie sich selbst erhalten können. (Bei einer Ameisenkönigin dauert das etwas) Alles OHNE vorherige Genemigung. Man kann sie aber anstatt sie gesund zu pflegen auch bei der Behörde abgeben.
Bei den streng geschützten Arten muss man den Fund des Tieres melden! Dies muss dann eventuell abgegeben werden. (Bei Ameisen bezweifel ich aber, dass das verlangt wird)
Ergo:
Das Auflesen, Gründen lassen und Aussetzen eines hilflosen, besonders geschützten Tieres verstößt gegen kein Gesetz. Darüber zu berichten auch nicht. Wenn er noch die Meldepflicht einhält, dann umso besser. (falls er kein Troll ist)
Das Naturschutsgesetz soll bei Ameisen folgendes verhindern:
Verkehrswegebau und Siedlungsbau
Intensive Forstwirtschaft
Naturkatastrophen / Sturmschäden
Ausbringung von Pestiziden und Insektiziden
Handel mit geschützten Arten.
Die allergische Reaktion der Community verwundert mich. Falls es stimmt, dass eine besonders geschützze Gyne gerettet wurde, fände ich es gut. Ich gebe zu, ich hätte den Bericht gerne weiter gelesen.
LG