Liebe Community,
da ich nun umgezogen bin und meine Ameisen sehr gerne mitnehmen würde, wollte ich euch mal fragen wie ihr das haltet wenn ihr umzieht bzw. euch Meisen anschafft.
Fragt ihr euren Vermieter vorher um Erlaubnis, oder denkt ihr dass man diese Tiere nicht so "anmelden" muss, wie z.B. einen Hund oder eine Katze?
Ich will sie gerne hier haben, meinen Vermieter am besten nicht einschalten, damit es auch wirklich klappt. Gleichzeitig will ich rechtlich jedoch auch gerne auf der sicheren Seite sein.
Was meint ihr dazu?
MfG
MoPe
Zitat:
"Kleintier-Klausel ist ungültig
Die Klausel im Mietvertrag "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters" ist nichtig.
Der BGH bestätigte damit diejenige Rechtsprechung, die dem Mieter grundsätzlich das Recht zubilligt, Kleintiere zu halten. Dazu gehören nicht nur Zierfische und -vögel, sondern zum Beispiel auch Mäuse, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.
Der BGH wertete es als Verstoß gegen Treu und Glauben, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische gegeben sein sollte, dagegen nicht für andere kleine Haustiere. Von Kleintieren sei in der Regel keine Beeinträchtigung der Mietsache und keine Störung Dritter zu erwarten. Die Haltung derartiger Kleintiere darf nie versagt werden und auch nicht von einer Erlaubnis oder Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit letztlich eine frühere Entscheidung aus dem Jahr 1993: Ein generelles Verbot der Haustierhaltung ist unzulässig. Das Halten von Kleintieren ist immer erlaubt.
Offen lässt der Bundesgerichtshof da6gegen, ob Katzen tatsächlich als Haustiere gehalten werden dürfen bzw. ob die Haltung größerer Tiere zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müsse hier im Einzelfall eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters vorgenommen werden.
AZ: BGH VIII ZR 340/06
Redaktion, Mieterforum Ruhr"
beantwortet das deine Frage
Das hört sich doch gar nicht schlecht an.
Dann werde ich wohl mal mit dem Vermieter sprechen und ihn zur Not auf diesen Text verweisen. ;-)
Vielen Dank!
Äh... Würde ich nicht empfehlen... :mrgreen:
Die meisten Menschen, die ich kenne, reagieren etwas verstört auf so "exotische" Haustiere wie Ameisen.
Und solange du dir nicht gerade eine gefährliche Art zulegst, fallen sie unter die Kleintier-Klausel (keine Geruchs- oder Lärmbelästigung, keine Gefahr für Leib und Leben der Mitmieter).
Hinzu kommt dann noch, dass deine lieben Nachbarn dir garantiert die Schuld in die Schuhe schieben wollen, wenn sie irgendeine Ameise in ihrer Wohnung finden, vollkommen schnuppe welcher Art die auch sein mag...!
Von daher: Was der Nachbar nicht weiß.... Ist meiner Meinung nach einfacher für alle Beteiligten...:grin:
Gab hier im Forum auch mehrere Anfragen auf eine neutrale Verpackung ohne Antstore-Logo bei Lieferungen, falls die Nachbarn das Paket mal annehmen... :-)
Nachtrag 10.08.
Ist auch von Antstore kein Problem, muss dann nur im Kommentarfeld vermerkt werden...
Hier der Thread dazu, den ich meinte: http://www.antstore.net/viewtopic.php?f=18&t=9562
hay,
na ich denk mal wenn man bei Antstore anruft und fragt können die bestimmt was machen.
Wobei die Markierung von wegen Lebende Fracht drauf bleiben muss.
Aber das kann ja alles sein :-],
oder lass es dir doch zu nem bekannten/Familie schicken und hohl es da ab :-]
ansonsten stimme ich sdk zu :-]
also keine Angst und am besten keinem was sagen sonst bist du immer der, der Schuldig ist.
lg
Das Problem ist nur, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich meinen Vermieter immer fragen muss, wenn ich ein Haustier haben möchte. Er muss bei jedem Tier zustimmen.
Was ist dann höher? Diese Kleintierverordnung oder der Mietvertrag? Eigentlich der Mietvertrag, würde ich schätzen...
Als "Haustier" gelten solche, bei denen mit erheblicher Lärm- und/oder Geruchsbelästigung der Nachbarn zu rechnen ist. Alles was kleiner ist als eine Katze und nicht wie besengt herumkrakelen kann, ist davon nicht betroffen.
Und da unsere höchste juristische Instanz (der Bundesgerichtshof) das auch so sieht, wird man sich wohl darauf berufen können... ;-)