Wiederum versteh ich deine Argumentation, hat aber nicht viel mit dem Preisunterschied zwischen dem Shop in Deutschland und dem in der Schweiz zu tun ;). Ausserdem vermute ich, dass die Shops die Tiere grösstenteils von Händlern beziehen und nicht sammeln gehen... (korrigiert mich ruhig wenn ich mich irre ;))
Ich sag ausserdem nicht, dass solche kolonien nicht ihr geld wert wären, aber wenn was gleichwertiges wo anders wesentlich günstiger ist, kauf ichs halt dort! Obs Ants oder Zigaretten sind ist eigentlich wurscht ;)
@simu: Wenn etwas woanders günstiger ist als in deinem Staat und du es zu dem "außen-"Preis haben möchtest, ist das dann nicht Schmuggel? :mrgreen:
Mal ehrlich wenn die Schweiz für so einen Genehmigungswisch 15 Euro verlangt, kann man sich nicht beschweren wenn Shops in der Schweiz das auf den Verkaufspreis draufdrücken... . Verstehe nicht, was du mit deinen Posts bezwecken willst^^ Es ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Ameisen aus der Schweiz selbst kommen...aber das kann hier wohl niemand beweisen :twisted:
Schmuggel nennt mans nur, wenn mans nicht darf ;). Ohne Einfuhrbewilligung wärs das vielleicht, wenn mans n bisschen im grösseren Stil machen würde ;).
Mit meinen Posts will ich in erster Linie versuchen mal richtig verstanden zu werden :P. Ich möcht ja nur was über die Einfuhrbewilligung erfahren und höchstens noch sagen, dass mich die Preisunterschiede und Wartezeiten zwischen der Schweiz und Deutschland stören... Auch wenn der Shop in der Schweiz Einfuhrbewilligungen braucht, wird er wohl nicht pro Kolonie 15 Euro bezahlen müssen, sonst fänd ichs auch mehr als fair das so draufzuknallen ;)
Hallo zusammen
Die Bearbeitung eines Antrags kann 2-3 Wochen dauern. Weis es aber leider nicht mehr genau.
Es ist schon lange her seit ich einen gestellt haben.
Die Kosten liegen bei ungefähr 20 CHF
Ich persönlich bin vom Postversand eher weniger begistert und reiste deshalb bereits nach Deutschland um sie selber abzuholen. Ich plane demnächste eine weitere Kolonie in Deutschland abzuholen. Sollte jemand interesse haben, soll er sich doch bei mir per PN melden.
LG Samuel
Hallo liebe Schweizer!
Habe heute eine (wenn ich es richtig verstanden habe) erfreuliche Nachricht vom BLW erhalten.
Ich habe mich mal über Myrmecia pavida erkundigt, und was ich dafür brauche um die Einfuhrgenehmigung zu erhalten.
Hab die ganze Mail mal kopiert und habe nur die Namen unkenntlich gemacht :)
Sehr geehrter Herr S.
Ab 1.1.2011 ist die revidierte Pflanzenschutzverordnung, PSV SR 916.20, in Kraft. Neu müssen aus Sicht des Pflanzenschutzes nur noch folgende Sendungen von einer Ausnahmebewilligung begleitet sein:
• Besonders gefährliche Schadorganismen gemäss Anhang 1 und 2 PSV
• Waren, die potentiell von solchen Organismen befallen sein können, gemäss Anhang 3 PSV
• Besonders gefährliche Unkräuter gemäss Anhang 6 PSV
Andere Organismen als solche, welche explizit in den Anhängen der PSV erwähnt sind, so auch Myrmecia pavida, werden nicht mehr durch den Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz des Bundesamtes für Landwirtschaft geregelt, können jedoch wie bisher allenfalls aufgrund anderer Erlasse der Bewilligungspflicht unterstehen. Beachten Sie dazu insbesondere auch Bestimmungen des Bundesamtes für Umwelt BAFU, des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET oder des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Simone H.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz
Mattenhofstrasse 5, CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 31 72
Fax +41 31 322 26 34
http://www.blw.admin.ch
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Gesetz, bezüglich Einfuhr, gelockert.
Die Ameisenhalter wirds freuen ;)
LG Max
Sieht für mich nicht nach lockerung aus. Nur nach einer Umleitung. Offenbar wird jetzt zwischen Pflanzen und Tieren unterschieden. Darum solltes Du zuerst mal das Veterinäramt anfragen Ob die Ameisen wirklich keine Einfuhrgenemigung benötigen. Wär ja schade wenn Deine Ameisen am Zoll abgefangen werden und mangels Erkundung vernichtet werden müssen.
Trau der Schweizer Bürokratie nicht. Bei so vielen Schlupflöchern gibt's auch einen Menge Haken. :wink:
Na dann werd ich gleich mal nachfragen.
Melde mich dann mit der Antwort hier :)
LG
Okay die Antwort kam jetzt:
Sehr geehrter Herr S.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Von der Artenschutzseite gibt es keine Vorgaben. Auch aus der Sicht der Freisetzungsverordnung gibt es keine Einwände. Aus diesen Gründen benötigen Sie keine Einfuhrbewilligung von unserer Seite.
Freundliche Grüsse
Sibylle P.
Infodesk
Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)31 323 30 33 , Telefax +41(0)31 323 8570
mailto:info@bvet.admin.ch
http://www.bvet.admin.ch
Hab jetzt noch direkt kontakt mit dem Zoll aufgenommen. Mal schauen was die sagen.
LG :)
Möchte an diesem Punkt noch anmerken, dass meine Anfragen speziell für Myrmecia pavida ausgerichtet sind. Kann also auch sein, dass gewisse Arten eine Einfuhrgenehmigung brauchen.
LG ;)
einfach nur geil :). danke für die info!