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derameisige: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 19:58)

Zu dem Thema „NATURSCHUTZGEBIET“ hat sich ja bisher keiner geäußert. Da ist jegliche Entnahme von Tieren oder Pflanzen verboten und somit illegal. Selbst das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Steht üblicherweise an allen Zugängen zu einem Naturschutzgebiet, man muss es nur lesen und auch ernst nehmen!

Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst, und mir ist völlig klar, dass die allermeisten Mitbürger keine Ahnung haben, weder von Naturschutzgebieten, noch gar von geschützten oder „besonders geschützten“ Arten. Diese Ignoranz schützt allerdings nicht vor Strafe.

Erstaunlich finde ich jedoch, dass der Forenbetreiber, Herr Martin Sebesta, sich zu einem derartigen Thread überhaupt nicht äußert. Er ist als Forenbetreiber verantwortlich für den Inhalt. Auch das sonstige Team hüllt sich in Schweigen.

Dargestellt wird hier ein höchst fragwürdiger, illegaler Umgang mit geschützten Tieren (solitäre Bienen) in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet, sowie die ebenfalls ungesetzliche Entnahme von Ameisen aus diesem.

Die begeisterte Aufnahme des Berichts durch einige User (Antroxego, Doktor Karrissen, huhnfan) zeigt, dass Nachahmer ermutigt werden, sich ebenso zu verhalten.

Ich denke, dass der verantwortliche Forenbetreiber hier in der Pflicht wäre, das Fehlverhalten von Usern deutlich zurück zu weisen und es nicht durch Unterlassung zu fördern. Dies wäre die juristische Seite.

Zudem sollte der Foren- und Shopbetreiber eine moralische Pflicht empfinden, in derart eklatanten Fällen intensiv gegenzusteuern: Schließlich hat Herr M. Sebesta mit Eröffnung seines Shops den Ameisenhype gestartet, samt allen negativen Seiten und Auswüchsen: Plünderung der Natur, Importe potenziell gefährlicher Ameisen, Schmuggel durch zahllose „Ameisenfreunde“ entgegen Ein- und Ausfuhrgesetzen, und vieles mehr.

Ob es hierzu noch eine Stellungnahme geben wird?

derameisige

jkiefer: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 20:48)

Hab mir mal ein wenig Arbeit nur für dich gemacht...

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wahner Heide und Teile der Aggeraue im Rhein-Sieg-Kreis“
Stadt Troisdorf, Stadt Siegburg und Stadt Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis vom 18. November 2004
...
§ 5
Verbote
1. In dem Naturschutzgebiet sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, soweit § 7 dieser Verordnung nichts anderes bestimmt, alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
2. In dem geschützten Gebiet ist es insbesondere verboten:
...
9. Flächen außerhalb der dafür zugelassenen Straßen und der in der Örtlichkeit gekennzeichneten Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, mit Fahrzeugen aller Art zu befahren oder auf ihnen zu reiten;
...
32. Pflanzen aller Art – einschließlich Pilze – oder Teile davon abzuschneiden, abzupflücken, zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder in sonstiger Weise in ihrem Bestand zu gefährden;
33. wild lebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen oder mutwillig zu beunruhigen, ihnen nachzustellen oder zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen sowie ihre Brut- und Lebensstätten, Puppen, Larven, Eier oder sonstige Entwicklungsformen fortzunehmen, zu sammeln, zu beschädigen oder zu entfernen sowie ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören;
...
39. Horst-, Höhlen- und Brutbäume sowie stehendes und liegendes Totholz zu entnehmen mit Ausnahme der Entnahme von stehendem Totholz in Randbereichen, soweit dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist;
...
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne des § 70 Abs. 1 LG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des
§ 5 Abs. 2 dieser Verordnung verstößt.
2. Nach § 71 Abs. 1 LG können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 50 000,– € geahndet werden.
Quelle: Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 13.Dezember 2004

Dazu kommt zusätzlich noch:
§ 42
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).

(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),

...
§ 65
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,
2. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört,
3. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder
4. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört.
...
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 3 und 4, des Absatzes 3 Nr. 1 und 3 und des Absatzes 4 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

...
§ 66
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.

Und nach dem du so uneinsichtig und ignorant reagierst und sogar noch stolz darauf bist, werde ich es mir gut überlegen ob ich den Fall nicht doch an die zuständigen Behörden weiterleite!

PS: ganz meine Meinung derameisige

Kendoras: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 21:49)

Wenn Du meinst das machen zu müssen...
Ich lach einfach mal darüber was hier wieder abgeht.

_Eternity_: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 22:19)

Ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht ganz was ich dazu sagen soll, aber ich denke er wird sich das nächste mal dann genauer überlegen...
Nur finde ich man sollte sich da jetzt nicht so reinsteigern...
Ich glaube jeder von uns hat schon mal eine "Dummheit" begangen. Ihm war das warscheinlich nicht so bewusst.
Natürlich kann Ottonormalverbraucher nicht alle Paragraphen kennen die es gibt.


MFG :shock:

Kendoras: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 22:24)

Behinderter geht´s nicht oder?
Mal im Ernst, ich kenne Creature noch von früher, dass jetzt so eine xxxxxx abgezogen wird mit ihm...
Das machen soooo viele andere Leute die sich nicht dazu äußern!!!

Und dann kommen xxxxxxxxxxxxxxxx ...
Gut, ich bin raus !


[Modedit: Hausordnung]

Antroxego: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (3. Apr 2010 22:37)

Hey Kendoras, nu mach ma nicht so'n Sch****. Nur weil einige meinen den nächsten Papst sein zu müssen? Wir brauchen Dich hier!

@ jkiefer

Find ich toll, das Du Paragraphen stapelst... =D>

@ derameisige
Nur weil ich zu solch einem Glückstag gratuliere, heisst das nicht automatisch, das ich gleich losziehe und Ameisen suchen gehe. Naturschutzgebiet oder nicht.

Schließlich hat Herr M. Sebesta mit Eröffnung seines Shops den Ameisenhype gestartet, samt allen negativen Seiten und Auswüchsen: Plünderung der Natur, Importe potenziell gefährlicher Ameisen, Schmuggel durch zahllose „Ameisenfreunde“ entgegen Ein- und Ausfuhrgesetzen, und vieles mehr.

Wenn Du ds so siehst, warum bist Du dann hier dabei?

@ creature

Trotzdem meine Glückwünsche. Um Dir weitere Hassparolen und "Stampauken" zu ersparen, verfolge ich Deinen Bericht gerne als PM weiter.

derameisige: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (4. Apr 2010 08:42)

Hey Antroxego,

„Nur weil ich zu solch einem Glückstag gratuliere, heisst das nicht automatisch, das ich gleich losziehe und Ameisen suchen gehe. Naturschutzgebiet oder nicht.“
Schon mal daran gedacht, dass es außer Dir auch andere Ameisen“freunde“ gibt, bei denen eine Erinnerung an Natur- und Artenschutz vielleicht, möglicherweise, allen pessimistischen Annahmen zum Trotz und entgegen vielen negativen Erfahrungen doch einen gewissen Erfolg haben könnte, in dem Sinne, dass sie wenigstens die bestehenden Gesetze respektieren?

„Wenn Du ds so siehst, warum bist Du dann hier dabei?“
Gaaanz einfach: Ich bin Natur- und Ameisenschützer! :grin:

Lg
derameisige

Erne: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (4. Apr 2010 11:44)

Naturschutz und Naturerhaltung ist absolut kein Anliegen über das sich einfach hinweggesetzt werden kann.
Unwissenheit ist da keine Ausrede, andersherum wird ein Schuh daraus, von dem was mir nicht bekannt ist, lasse ich die Finger.
Ein paar Fotos gemacht und in den Foren nach Informationen gesucht und nachgefragt.
Der Mensch ist nicht immer einsichtig, daraus resultierend werden Gesetze aufgestellt.
Für Euch hier im Thread dankenswerterweise zusammengetragen.

Legt nicht jedes Wort, jede Aussage auf die Goldwaage, seht die Informationen und Hilfen die für Euch angeboten werden und lernt daraus, mehr noch, gebt sie weiter.

Mit Betrübnis ist hier für mich nachzulesen, das ein so sensibles, wichtiges Thema, für Einige dazu mit benutzt wird gleich noch weiter,
nicht dem Thema dieses Threads entsprechend auszuholen und zu formulieren.
Nutzt diesen Thread als Möglichkeit etwas für den Naturschutz zu Gestallten und lest über das hinweg, was nicht dazu passt.

Jeder weitere Post, der sich nicht mit dem Thema befasst, wird zukünftig entfernt.


Euch Allen ein schönes Osterfest.

Grüße

Sulmann: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (4. Apr 2010 11:49)

Super Ansage, finde ich echt gut. =D>

uta: Re: Ein erfolgreicher Tag in der Wahner Heide (4. Apr 2010 13:41)

Erne hat es sehr gut auf den Punkt gebracht, und die richtigen Worte zu diesem wichtigen Thema gefunden :!:
Ich kann mich diesen Worten nur anschließen und finde es nur bedauerlich, dass es Vereinzelte gibt, die die "Gunst der Stunde" nutzen, um wieder mal themenfremd auszuholen und in altbekannter Manier gezielt den Antstore in ein Negativlicht stellen zu wollen.

Ich denke, dass der verantwortliche Forenbetreiber hier in der Pflicht wäre, das Fehlverhalten von Usern deutlich zurück zu weisen und es nicht durch Unterlassung zu fördern. Dies wäre die juristische Seite.
Ob es hierzu noch eine Stellungnahme geben wird?

Zur freundlichen Erinnerung: Es ist Ostern - und es gibt Menschen, die diese(n) Tag(e) mit anderen österlichen Aktivitäten fernab vom Internet begehen.


Ich gehe davon aus und bin mir eigentlich sehr sicher, dass Creature sein unbedachtes Handeln zwischenzeitlich eingesehen und daraus gelernt hat und sich zukünftig beim Aufenthalt in der Natur auch naturschutzgemäss verhalten wird.

Allen noch einen schönen Ostersonntag!

Viele Grüße


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