Also ich möchte wissen ob es moralisch vertretbar ist (nicht nur moralisch sondern auch nicht gesetzeswiedrig ist wenn ich:
eine Waldameise fange um zu gucken welche art es ist,wenn man sie später in den bau zurückbringt
eine Waldameise zu fangen mit nachhause zu nehmen um zu gucken welche art es ist,wenn man sie später wieder in den bau zurückbringt
wenn beides erlaubt sein sollte würde ich gerne wissen wie lange ich eine einzige ameisen(unter idealen bedingungen) in einem Reagenzglas überleben kann, weil bei mir in der nahen Umgebung sind 5Ameisenhügeln von 6 waldameisen (eine hat nämlich keinen hügel)
Und ich würde gerne wissen welche art das ist:
Also ich kopiere mal den Gesetzestext von der Seite der Ameisenschutzwarte und markiere die entsprechend wichtigen Stellen:
"§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.
(1) Es ist verboten,
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen , zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten,
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Standorte wild lebender Pflanzen der streng geschützten Arten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen der Pflanzen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
(2) Es ist ferner verboten,
Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote), Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b und c
zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden (Vermarktungsverbote).
Im Prinzip ist es also verboten. Die Tiere, die zu Bestimmungszwecken gefangen werden, wurden wahrscheinlich von Leuten mit spezieller Ausnahmegenehmigung gefangen.
Ich kann dir jetzt natürlich nicht sagen, was du tun kannst und was nicht, aber ich sage einfach mal, was ich für meinen Teil machen würde.
Wenn ich interessiert bin und es auch offensichtlich ist, dass ich den Schutz im Interesse meiner Tätigkeiten sehe, so würde ich es mir erlauben, eine Ameise zu fangen, um diese dann zu bestimmen. Nach Möglichkeit würde ich sie auch wieder zurücksetzen. Ob das nun moralisch vertretbar ist? Mh, also mir tut bei den Umsetzungen eh jede Ameise Leid, die nicht mitkommen kann. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass ich weder den Bestand noch die Überlebensmöglichkeit der Kolonie oder der Kolonien gefährde.
Ah gut Danke,dieses Thema interesiert mich nämlich ganz besonders,weil bei mir in der Gegend viele Waldameisenarten vorkommen(in ganz verschiedenen wälder formen das geht vom reinen Nadelwald bis Mischwald. Außerdem könntest du mir dann bitte noch helfen und mir sagen welche Waldameisenarten sich durch Soziotomie vermehren,weil wenn diese alle geschütz sein sollten brauch ich sie mir gar nich genauer an zugucken (Das sind nämlich 2 Hammer Berge und 1Riesen erdnest das komische an dieser Kolonie (verbund) ist das sie an einer Straße stehen)
Dann sind da noch 2 ameisenhügeln die beide im mischwald stehen und 1 Erdnest das in unserem privaten Wald steht.
Aber so gesehn wenn ich das gesetz jetz vor mir sehen und überlege was ich früher mit diesen ameisne geamcht habe.... oder noch heute Kumpels von mir machen... dann wären wir alle schon im bau
Eine interessante Frage...
Waldameisen sind, wenn ich mich recht entsinne, heute deshalb so selten, weil ihre Lebensräume gefährdet sind, die nicht unter Schutz stehen...
Daher ist das Fangen einer einzelnen Arbeiterin wahrscheinlich moralisch vertretbar (unter der Bedingung, dass es eine festgelegte Moral gibt), wenn die Kolonie a. groß genug ist und b. nur ein Mensch es tut.
Zum Zwecke der Bestimmung ist es auch möglich eine tote Ameise aus einem der Abfallhaufen der Kolonie aufzustöbern.
Um hier mal 'ganz korrekt' zu bleiben.
Zum Zwecke der Bestimmung ist es auch möglich eine tote Ameise aus einem der Abfallhaufen der Kolonie aufzustöbern.
Um hier mal 'ganz korrekt' zu bleiben.
Den muss man erst einmal finden den Abfallhaufen: Die Nester im Wald sind schon relativ schwer zu finden(wenn man 1Stunde suchen als schwer bezeichnet.
Also:Wie finde ich den Abfallhaufen einer 3Hügel großen Kolonie?
Aber beim nest beobachten erlebt man schon lustige sachen letztens ist eine Hummel genau in den Nesthaufen von 1 der 3 durch soziotomie enstanden haufen geflogen. Zack nach einem harten aber fairem Kampf wude sie abtransportiert :!: .
Wenn man sich einem belebten Nesthügel auf ein paar Meter nähert, um ihn zu beobachten, hat man wahrscheinlich schon ein paar Tiere zertreten, selbst wenn man vorsichtig ist. Ich glaube es macht also keinen großen Sinn, heiliger als der Papst sein zu wollen. Ich denke nicht, dass die Entnahme einzelner Tiere zwecks der Bestimmung ein Problem darstellt, solange nicht das Nest beschädigt wird etc.
Vielleicht kann jemand mit mehr Erfahrung und Autorität nocht etwas dazu schreiben.
Naja, das Gesetz für den Artenschutz bzw. Naturschutz ist ja nicht speziell für Waldameisen "entwickelt" worden, sondern die Ameisen fallen "nur" unter dieses Gesetz. Es ist ein Unterschied, ob ich nun einen (auch wenn er hier nicht lebt) Elefanten erschieße um ihn zu bestimmen oder eine Ameise vom Hügel nehme. Beide fallen unter das Gesetz, aber es gibt sicherlich mehr Ameisen als Elefanten. Aus diesem Grund ist es wohl absolut unerheblich, ob ich da eine Ameise vom Haufen nehme und ich denke nicht, dass dort, auch wenn wir im klagefreundlichen Deutschland leben, je ein Richter oder Staatsanwalt nach krähen wird. Das würde sogar denen zu weit gehen. Es ist ja auch zu bedenken, ob man die Kolonie nun wirklich gefähdet hat und davon kann ja sicherlich keine Rede sein.
Aber es ist doch schon interessant, dass die Waldameisen de facto als ein Organismus angesehen werden, oder? Ich meine, solitäre Ameisen gibt es nicht, sie treten also nur im Verbund auf. Und streng genommen wäre dann die Vernichtung einer Kolonie gleichbedeutend wie die Vernichtung eines einzelnen Tieres, welches auch unter dieses Gesetz fällt.
Joa...
Hallo NuEM,
Ich nehme an, Sie wünschen sich eine Stellungnahme von kompetenter Seite. So fühle ich mich als Vertreter der Deutschen Ameisenschutzwarte angesprochen.
Als Erstes muss ich bemerken, dass das Wegnehmen einer geschützten Waldameise nur dann "moralisch" vertretbar ist, wenn man auch die Bestimmung wirklich vornehmen kann . Im Falle von Dargel habe ich daran Zweifel.
Zum Zweiten : Wenn jemand die Waldameisen bestimmen kann, muss er sie dafür nicht mit nach Hause nehmen: Es reicht, sie mit einer Lupe oder mit dem umgekehrt gehaltenen Fernglas gegen den Himmel zu betrachten: Da sind alle Merkmale zu erkennen (wobei es sich i.w. um Beborstung handelt).
Zum Dritten : Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre es auch für die Bestimmung durch einen Fachkundigen erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen. Die Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller seine Qualifikation für die geplante Tätigkeit glaubhaft machen kann. Das Bestimmungsergebnis muss dann zumeist sogar der Behörde in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt werden.
Zur Praxis hat ja gerade delirium etwas geschrieben. Als einheimisches Beispiel für eine "besonders geschützte" Art, die man auch nicht einfach zur Bestimmung mit nach Hause nehmen darf, sei der Hirschkäfer genannt (die Bestimmung von Weibchen ist manchmal nicht ganz einfach!).
Zum Schluss :
Gesetze sind oft mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu verstehen. Sie müssen eindeutig verfasst sein und dürfen keinen Ermessensspielraum belassen, den jeder Bürger nach Belieben ausdehnen kann.
An ein Waldameisennest heranzutreten, um es in Augenschein zu nehmen, oder beim Pilzesuchen daran vorbei zu gehen, führt sicher zu so mancher zertretenen Ameise. Doch gehören diese Tätigkeiten zu den laut Gesetzestext " vernünftigen Gründen ", denen auch "besonders geschützte" Tiere zum Opfer fallen dürfen (wenn z.B. der Hirschkäfer gegen ein Auto prallt, oder der Landwirt mit dem Traktor ein paar hundert Meter einen Feldweg entlang fährt, auf dem eine Waldameisenstraße verläuft).
Auch ich sehe also kein Problem darin, mal eben eine oder zwei Ameisen aufzunehmen und mit der Lupe zu bestimmen. Das ist "moralisch" vertretbar. Und wie delirium richtig schreibt: Es wird kein Hahn danach krähen.
mfG,
Earlant
Vielen Dank Earlant, das war die Antwort von der erhofften Seite.
Ich möchte aber dazu ein paar Bemerkungen machen. Es ist sicher klar, dass die meisten nicht über die notwendige Fachkenntnis verfügt, um Ameisen sicher zu bestimmen. Und unter dem Vorwand, die Ameisen bestimmen zu wollen, sollte man auch nicht einfach Tiere mitnehmen, wenn diese geschützt sind.
Auf der anderen Seite hat man als interessierter Laie aber kaum die Möglichkeit, die geforderte Qualifikation zu bekommen. Selbst wenn man entsprechendes optisches Gerät besitzt, fehlt einfach die Erfahrung am zu bestimmenden Objekt. Da hilft auch ein recht guter Schlüssel wenig, wenn man die oft minimalen Unterschiede noch nie mit eigenen Augen gesehen hat. Doch wo die nötige Erfahrung sammeln, wenn die Arbeit an der geschützten Waldameise verboten ist. Als Laie hat man in der Praxis keinen Zugang zu Präparaten, und jedem Interessierten ein Biologiestudium anzuraten, ist etwas viel verlangt. Mal davon abgesehn, dass wir nicht wüssten, wohin mit den ganzen Myrmekologen. ;)
Das ganze ist ein Totschlagargument.
Vorbildlich finde ich in dieser Hinsicht die Bestimmungshilfe auf der Homepage der Ameisenschutzwarte, mit Fotos, auf denen die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale markiert sind.