wenn man sich die Bilder Anschaut verkauft vermutlich welche die er davor gesammelt hat er schreibt ja auch das er große wie auch kleine verkauft.
@ Lenny-NP: 'große und kleine' kann man auch auf die Haufen beziehen, da er ja mehrere verschiedene Ameisenhaufen fotografiert hat.
Und egal ob er die ganzen Haufen oder einzelne Ameisen verkaufen will. Geschützt ist beides. Also so oder so illegal.
Ne damit wollte ich nur sagen dass es sich hier höchstwahrscheinlich nicht jemand nen Ameisenhaufen im Garten hat und der den nur weg haben will und ihn deswegen über eBay verkaufen will sondern dass es hier vermutlich jemand Geld mit geschützten arten machen will.
Es sieht irgendwie aus, als wäre das ein Holzlagerplatz oder ähnliches und die Haufen würden dort stören. Vielleicht will er auch dort was hinbauen, auch wenn er nur den Platz ausbauen möchte.
Eine Formica polyctena Kolonie kann durchaus mehrere größere und kleinere Haufen beinhalten, das Frühjahr ist auch nebenbei noch ein günstiger Zeitpunkt für's Umsiedeln.
Habe gerade eben geschaut die Anzeige Existiert nicht mehr weiß Jemand genaueres?
Die Anzeige ist schon seit meinem letzten Eintrag hier weg. Ich hab zwar den "Verkäufer" vorher noch kontaktiert, aber keine Antwort von ihm erhalten. Hat wohl nasse Füße bekommen. :shock:
Keine Antwort ist aber auch nicht die feine engelische Art. [-X
Seit gestern ist wieder eine Anzeige drin, vermutlich vom selben Anbieter: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/ameisenhaufen-abzugeben/439394803-187-2586
Wobei so wie das jetzt da steht verstößt das nicht gegen das Bundesnaturschutzgsetz. Wenn natürlich einer kommt, um die abzuholen, dann braucht diejenige Person eine Genehmigung. Aber selbst wenn sie keine hätte, verstößt dann ja nicht der Grundstückseigentümer gegen das Gesetz, sondern derjenige, der sie mitnimmt...
Angenommen, es wäre illegal die Ameisenhaufen mitzunehmen (Dessen bin ich mir eigentlich recht sicher), dann wäre es eine Straftat wenn jemand das täte. Somit würde der Ersteller der Anzeige zu einer Straftat anstiften und damit selber eine begehen.
Edit:
"Die Hügel bauenden Waldameisen zählen mit Ausnahme der Blutroten Raubameise (Formica (Raptiformica) sanguinea) nach der Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, ber. S. 896 / FNA 791-8-1) wieder zu den besonders geschützten Tierarten."
"§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen.. (1) Es ist verboten,
wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."
"Für die besonders geschützten Ameisenarten ist der allgemeine Schutz in § 44 BNatSchG erweitert worden. Danach dürfen Waldameisen und ihre Entwicklungsformen nicht der Natur entnommen oder gar getötet werden. Jeder Eingriff in die Neststruktur ist strengstens untersagt. Es besteht ein absolutes Besitz- und Vermarktungsverbot sowie ein Verkehrsverbot für Waldameisen. "
Alles hier nachzulesen: http://www.ameisenschutzwarte.de/rechtliches.php
Also egal ob besonders geschützt oder nicht, Ameisenhaufen zu zerstören ist verboten.
Sollte ist sich nicht um die Formica (Raptiformica) sanguinea handeln ist es noch umso schlimmer.
Diese Anzeige ist somit eine Anstiftung zu einer Straftat und dadurch hat der Ersteller selbst schon eine Straftat begangen.
Ist jemand anderer Meinung, dann klär mich bitte auf :)
Angenommen, es wäre illegal die Ameisenhaufen mitzunehmen (Dessen bin ich mir eigentlich recht sicher), dann wäre es eine Straftat wenn jemand das täte. Somit würde der Ersteller der Anzeige zu einer Straftat anstiften und damit selber eine begehen.
Zweimal leider nicht korrekt.
1. ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, siehe auch § 69 BNatSchG: " Ordnungswidrig handelt..." Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt.
2. Anstiftung gibts im Bundesnaturschutzgesetz nicht, daher ist es auch nicht strafbar. Im Strafgesetzbuch (gilt aber eben nur dort, außer man findet eine entsprechende Verweisung) ist das im §26 StGB geregelt. Es ist nur das verboten, was auch aufgelistet ist. Was genau verboten ist steht ja im § 44 BNatSchG Anstiftung fällt da nicht darunter.
Also egal ob besonders geschützt oder nicht, Ameisenhaufen zu zerstören ist verboten.
Ja ohne Genehmigung ist das verboten. Die DASW benötigt auch eine solche zum Umsiedeln. Übrigens kann im Prinzip jeder eine solche beantragen, man muss dazu nicht DASW Mitglied sein, nur wird man die vermutlich erst kommen, wenn man den Behörden klar macht, dass man weiß, was man da tut.
Diese Anzeige ist somit eine Anstiftung zu einer Straftat und dadurch hat der Ersteller selbst schon eine Straftat begangen.
Falsch, siehe oben.
Danke für die Korrektur.
Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist mir natürlich klar, ging mir da jetzt eher um erlaubt oder verboten.
Ob es nun eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, es ist verboten und kann bestraft werden. Das war meine gewollte Aussage dahinter :)
Zur Anstiftung: Das wusste ich nicht. Also ist es verboten jemanden zu einer Straftat anzustiften, aber ist okay jemand zu einer Ordnungwidrigkeit anzustiften?
Wenn das wahr ist sag ich nur: Deutschland... :D
Und ja, das mit der Genehmigung ist mir klar, aber die wirds wohl kaum geben nur weil jemand die Ameisen nicht in der Nähe seines Hofes haben will.
Aaaalso Fazit: Pfui, das darf man nicht! Richtig? :D