also ich habe mir angewöhnt bei größeren beträgen immer einen vertrag im vorhinein zu schicken, den beide unterschreiben. mit adressen und allem, was dazu gehört! damit ist man dann schon ehr auf einer sichereren seite wenn man vor gericht gehen will.
außerdem hat ein solcher vertrag natürlich eine relativ grosse abschreckende wirkung.
ausserdem schadet es auch nicht, wenn man die person vorher einmal googelt und vielleicht durch ein telefonat feststellt, dass die person auch die ist, für die sie sich ausgibt.
ebenfalls ist eine persönliche übergabe immer besser als versand und sollte daher auch trotz größerer entfernungen immer versucht werden!
Hallo!
Das hätte ich machen sollen mit dem Vertrag,
nur dass ich mich so gefreut habe das ich nicht auf die idee gekommen bin. :cry:
Gruß! Matze
Hätte, hätte, hätte. Darauf kann man auch selber kommen, einen Vertrag zu machen, oder???
,,Nur das ich mich so gefreut habe, das ich nicht auf die idee gekommen bin"
Einen Vertrag fertigt man doch schon vorher an, wenigstens mit Lücken für den Namen des Käufers.
Es soll nicht mein Problem sein, es ist NUR eine Feststellung, keine Anschuldigung.
Schönen Tag noch
Patrick
Hallo zusammen,
ich denke es werden bei der ganzen Diskussion und auch bei ähnlichen Punkten ein paar wichtige Tatsachen außer Acht gelassen!
Deutschland, das gilt für alle europäischen Staaten und auch unserem neutralen Nachbarn der Schweiz, ist ein Rechtsstaat!
Das heißt mal laienhaft ausgedrückt, der Staat muß alles erdenkliche auf Basis der aktuellen Gesetzeslage tun, damit euch als Bürgern zu eurem Recht verholfen wird.
Das funktioniert natürlich nur, wenn ihr die notwendigen Schritte einleitet, im Zweifelsfall einfach zur nächsten Polizeidienststelle gehen und euch erkundigen, also einfach eure Rechte in Anspruch nehmt. Wenn ihr eine Anzeige erstattet, muß sich ein Staatsanwalt mit dieser Sache und auch euren eventuellen Beweisen beschäftigen. Liegt z.B. Betrug vor, weil noch andere Leute Anzeige erstattet haben, wird sicherlich eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet!
Ist dies nicht der Fall, bliebe euch dann nur noch ein zivilrechtliches Verfahren, das u.U. entsprechend Geld kostet. Aber bis zu diesem Zeitpunkt kostet euch das Ganze keinen Cent, nur ein bisschen Aufwand! :D
Zum Vertrag:
Juristisch gesehen ist jede Absprache die zu einem Handel führt ein Vertrag. D.h. es ist egal ob ein schriftlicher Vertrag existiert oder nicht, dies hat grob gesagt nur Einfluß auf eventuelle Fristen und auf die Beweiskraft. Aber in matze 94s Fall ist das irrelevant, da der Handel "ordnungsgemäß" zu Stande kam. Dies, und auch nicht das es sich bei der versendeten Kolonie um die Gewünschte handelt, hat der Verkäufer bestritten!
Aber wie robert das gesagt hat, hat ein Vertrag auf jeden Fall für einen "Hobbybetrüger" eine starke Abschreckung!
Und Vorsicht, auch was in einem Vertrag steht muß nicht verbindlich sein, falls es z.B. nicht der aktuellen Rechtssprechung entspricht!
Geschäftsfähigkeit:
Matze du bist erst 12, d.h. für mich du bist noch nicht voll geschäftsfähig!
Unter Umständen kann es sein das der Verkäufer seinen Vertrag trotz allem rückgängig machen muß, wenn z.B. die Vertragssumme dein Taschengeld überstieg und deine Erziehungsberechtigten nicht bei diesem Geschäft beteiligt waren!
Trotz allem was ich geschrieben habe dürft ihr natürlich nicht vergessen, dass Recht und Rechtssprechung nicht gleich Gerechtigkeit sind! :(
@Der Ameisenanfänger
Hätte, hätte, hätte. Darauf kann man auch selber kommen, einen Vertrag zu machen, oder???
Also ich hab mich in diesem Forum angemeldet um Wissen und Erfahrungen auszutauschen, auch wenn ich einen Teil davon schon vorher weiß und bin deswegen für jeden Hinweis dankbar!?
Gruß
Ulrich
p.s.: Ich bin kein Jurist, deswegen kann es gut sein, dass meine juristischen Erläuterungen im Amts-deutsch anders lauten!