Moin,
ein seltsames Thema sehr emotional ist das hier. Also bin ich mal vorsichtig was ich sage. Erst wollte ich sogar garnichts sagen. :?
Aber wenn man sich schon in einem Forum nicht traut. :mrgreen: Also fange ich mal an.
Hand aufs Herz, wer hat die Gesetzte mal gelesen? Hier die Links:
§ 44Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten:
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/44.html
§ 45Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html
Der erste Link ist ja hinreichend bekannt. Da geht es um den Schutz.
Der zweite Link ist vielleicht für einige neu. Das glaube ich fast :mrgreen: Da geht es um die Ausnahmen.
Dieser Ausschnitt ist besonders interessant.
(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
Da derartige Texte schwer verständlich sind vereinfache ich das mal:
Der Paragraph gilt nicht für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, für Ameisen gilt er also.
Man darf verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, gesundpflegen und aussetzen wenn sie sich selbst erhalten können. (Bei einer Ameisenkönigin dauert das etwas) Alles OHNE vorherige Genemigung. Man kann sie aber anstatt sie gesund zu pflegen auch bei der Behörde abgeben.
Bei den streng geschützten Arten muss man den Fund des Tieres melden! Dies muss dann eventuell abgegeben werden. (Bei Ameisen bezweifel ich aber, dass das verlangt wird)
Ergo:
Das Auflesen, Gründen lassen und Aussetzen eines hilflosen, besonders geschützten Tieres verstößt gegen kein Gesetz. Darüber zu berichten auch nicht. Wenn er noch die Meldepflicht einhält, dann umso besser. (falls er kein Troll ist)
Das Naturschutsgesetz soll bei Ameisen folgendes verhindern:
Verkehrswegebau und Siedlungsbau
Intensive Forstwirtschaft
Naturkatastrophen / Sturmschäden
Ausbringung von Pestiziden und Insektiziden
Handel mit geschützten Arten.
Die allergische Reaktion der Community verwundert mich. Falls es stimmt, dass eine besonders geschützze Gyne gerettet wurde, fände ich es gut. Ich gebe zu, ich hätte den Bericht gerne weiter gelesen.
LG
>Man darf verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, gesundpflegen und aussetzen wenn sie sich selbst erhalten können. (Bei einer Ameisenkönigin dauert das etwas) Alles OHNE vorherige Genemigung. Man kann sie aber anstatt sie gesund zu pflegen auch bei der Behörde abgeben.<
Die Ameise war weder verletzt, noch krank, hilflos ist so weit wohl jede Gründerin
und das Problem ist: man muss sie auch gesund pflegen können,
soll heißen: man muss dafür sorgen können, dass sie gründen...
Und selbst wenn man das hinbekommt, so ist das doch wohl eine Haltung und kein Gesundpflegen,
Rechtlich bleibt es problematisch und ich kann jeden Forenbetreiber verstehen, der das Thema nicht mit der Kneifzange anfassen will!
Hi,
Auf der ersten Seite behauptet unbekannter, dass er die Gyne gerettet hat und so weiter. Kann man nicht überprüfen klar.
Leider scheinen meine Versuche die Rechtslage aufzuklären nicht so erfolgreich.
Noch mehr Hintergrundwissen ist vielleicht hilfreich. In der deutschen Rechtsprechung gibt es bestimme Grundsätze.
Unschuldsvermutung:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Verhältnismäßigkeitsprinzip:
Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in Grundrechte, insbesondere auch in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), zu schützen (daher oft auch Übermaßverbot genannt). Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich.
@Markus:
Man müsste dem Unbekannten nachweisen, dass die Gyne nicht "hilflos" war. Du schreibst es selber "hilflos" ist jede Gründerin. Zudem würde bei einer Gyne sicherlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot greifen.
Wenn man nun mehrere besonders geschützte Gynen sammelt und womöglich zum Verkauf anbietet oder deren Nester zerstört, dann wird das rechtliche Konsequenzen haben. Zum Glück.
Worauf ich hinaus will, wenn ihr ne Gyne findet die in der Regentonne ersäuft oder am Kartoffelacker im Staub festsitzt, dann dürft ihr natürlich helfen. Insbesondere einer besonders geschützten Art. Korrekter Weise muss man das melden.
Strafverfolgung dafür zu erwarten entbehrt jeder Logik. Die Gesetztestexte sind online nachlesbar :!:
Trotzdem wird dieses Foren-Märchen wieder und wieder erzählt. In diesem Thread besonders, aber auch oft schon zuvor.
Sich dabei Ameisenschutz auf die "Fahne zu schreiben" finde ich unpassend.
Anstatt denen, die nicht bescheid wissen, mit Ratschlägen und Fachwissen zu helfen oder eine Korrekte Meldung bei der Behörde zu empfehlen die sich ggf. der Gyne annimmt werden immer gleiche Mährchen von Strafverfolgung erzählt.
LG
Noch einmal: du nimmst eine Königin, die etwas verstaubt ist und setzt sie in ein RG,
damit rettest du sie nicht, jedenfalls wäre ein Retten auf das Entstauben und eventuell ein Absetzen in einem günstigeren Biotop beschränkt,
da das Tier nicht hilflos, sondern nur ungünstig gelandet ist.
Aber wenn du sie jetzt hälst, geht das doch weit über das bloße Aufpäppeln hinaus...
Wenn es schon so eine Grauzone ist, muss der Forenbetreiber handeln, da er dafür haftbar gemacht werden kann -
wir wissen, dass besonders unserem Forenbetreiber einige Leute zuliebst einen Strick drehen würden...
ein Retten auf das Entstauben und eventuell ein Absetzen in einem günstigeren Biotop beschränkt, da das Tier nicht hilflos, sondern nur ungünstig gelandet ist. Aber wenn du sie jetzt hälst, geht das doch weit über das bloße Aufpäppeln hinaus...
Ist das so? Da interpretiertst du die Gesetzte mehr als ich es wagen würde. Das Tier zu melden würde Klarheit schaffen. Dazu wurde nicht garaten.
Stattdessen wird z.B. von einer Genemigung erzählt. Diese gibt es für die hier beschriebene Situation nichtmal :mrgreen: Nur wenn man die Tiere töten will weil man eine Straße baut oder so.
Wenn es schon so eine Grauzone ist, muss der Forenbetreiber handeln, da er dafür haftbar gemacht werden kann -
Wenn es eine "Grauzone" ist, haftet erstmal keiner, es ist ja eine "Grauzone". :?
Zudem, bei einem angeblich hilflosen Tier, dass nach der Rettung gemeldet wird ist das keineswegs eine Grauzone. Das weitere Vorgehen ist gesetzlich genau geregelt. Das habe ich doch zittiert.
wir wissen, dass besonders unserem Forenbetreiber einige Leute zuliebst einen Strick drehen würden...
Meine Kritik richtet sich nicht so sehr an den Forenbetreiber. Sie richtet sich dagegen dass schlicht falsche Informationen verbreitet werden, anstatt einfach nachzulesen. :|
Und ganz besonders geht es um deinen Post oben auf dieser Seite Markus, in dem du Wulf einen unserer jüngsten Forenuser mit "harten" Worten angreifst, ohne dich richtig informiert zu haben. Das ist geradezu exemplarisch.
LG
Fragt sich eigentlich außer mir keiner was der gute "unbekannte" mit seinem Post erreichen wollte?
Ich mein Tipps zur Haltung dieser Art warens sicher nicht.
Ich denke sogar die Gyne gabs nie...
Die Disskussion über die Auslegung ist auch nicht sehr fruchtbar... da sowas meistens doch vom jeweiligen Bearbeiter/Stelle schwanken kann.
>Meine Kritik richtet sich nicht so sehr an den Forenbetreiber. Sie richtet sich dagegen dass schlicht falsche Informationen verbreitet werden, anstatt einfach nachzulesen.
Und ganz besonders geht es um deinen Post oben auf dieser Seite Markus, in dem du Wulf einen unserer jüngsten Forenuser mit "harten" Worten angreifst, ohne dich richtig informiert zu haben. Das ist geradezu exemplarisch.<
Vielleicht reden wir aneinander vorbei, ich fasse also mal zusammen:
ein User erstellt einen Trollaccount, mit dem er über die Haltung einer geschützten Waldameisenart berichten will,
mit dem Hinweis, dass es ihm völlig egal ist, was andere davon halten, weil er angeblich so viel Erfahrung mit der Ameisenhaltung hat,
(hatten wir auch schon User, die mit einer angeblichen Erfahrung angegeben haben, die sogar länger zurückreichte, als ihre Pubertät - teilweise mit kolossalem Scheitern verbunden)
nach und nach kommt allerdings raus, dass er sich weder mal beim entsprechenden Amt erkundigt hat, noch überhaupt vorher informiert (du kannst mir ruhig vorhalten, dass ich den Aufpäppelparagraphen nicht mitbedacht habe, sowas assoziiere ich allerdings eher mit Rehen, Füchsen oder Igeln, also Tieren, für die es auch Tierärzte gäbe).
Und einige User befürworten das völlig, weil er doch schreibt, so erfahren zu sein und sie sicherlich gehalten bekommt,
was meinst du, wie lange es dauert, bis das ein Anfänger liest und sich am nächsten Waldweg denkt:
"Ach, ich bin so erfahren, die Königin kommt auch sicher nicht über den zwei Meter breiten Schotterweg, die nehm' ich mit!"
Zweifellos, ein oder zwei Schwärmerinnen würden in der Natur meist den Braten nicht fett machen,
aber muss man da, bei einem durchaus sinnvollen Gesetz, noch nach rechtlichen Lücken suchen?